Förderung für neue Fenster und Türen

Energie sparen – und vom Staat Geld zurückbekommen

Wer alte Fenster und Außentüren gegen energieeffiziente austauscht, kann einen Zuschuss oder einen Steuerbonus nutzen. Hier finden Sie einen Überblick (Stand: Oktober 2026).

1. Zuschuss vom BAFA (BEG Einzelmaßnahmen)

  • 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten
  • förderfähige Kosten bis 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis 60.000 €
  • mit iSFP zusätzlich 5 % Bonus – seit 21.07.2026 aber nur auf den Teil der Kosten über 30.000 €
  • Mindestinvestition 300 € brutto
  • das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein (Neubauten sind ausgeschlossen)
  • neue Fenster müssen einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) erreichen; für Außentüren gelten eigene Grenzwerte
  • ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden
  • wichtig: Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Maßnahme. Der Auftrag darf nur unter der Bedingung der Förderzusage erteilt werden.

2. Steuerbonus für Selbstnutzer (§ 35c EStG)

  • 20 % der Kosten werden von der Einkommensteuer abgezogen – verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %)
  • maximal 40.000 € Steuerermäßigung pro Objekt
  • nur für selbst genutztes Wohneigentum, das älter als 10 Jahre ist
  • kein Antrag vorab nötig – Sie benötigen eine Bescheinigung des Fachunternehmens, die Rechnung und eine Überweisung (keine Barzahlung)
  • nicht mit dem BAFA-Zuschuss für dieselbe Maßnahme kombinierbar

Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig – verbindlich sind die Angaben des BAFA und Ihres Finanzamts. Wir sind Fachbetrieb für Fenster und Türen, keine Förder- oder Steuerberater. Bitte lassen Sie sich vor dem Auftrag von einem Energieberater bzw. Steuerberater beraten.

Was wir für Sie tun

  • Wir bieten Ihnen Fenster und Türen an, die die technischen Anforderungen der Förderung erfüllen.
  • Wir liefern Ihrem Energieberater die technischen Daten (z. B. U-Werte) für den Antrag.
  • Wir richten unser Angebot so ein, dass Sie den Auftrag unter der Bedingung der Förderzusage erteilen können.
  • Für den Steuerbonus erhalten Sie von uns die Bescheinigung des Fachunternehmens.

So läuft es ab

  1. Angebot: Wir beraten Sie, nehmen Maß und erstellen ein Angebot.
  2. Antrag: Gemeinsam mit Ihrem Energieeffizienz-Experten stellen Sie den Antrag beim BAFA – vor Beginn der Arbeiten.
  3. Auftrag und Montage: Nach dem Antrag (bzw. der Zusage) bauen wir Ihre neuen Fenster und Türen ein.
  4. Auszahlung: Mit Rechnung und Nachweis des Experten erhalten Sie den Zuschuss.

Häufige Fragen

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie müssen sich für eine der beiden Förderungen entscheiden.

Brauche ich einen Energieberater?

Für den BAFA-Zuschuss ja – ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden. Für den Steuerbonus ist das nicht zwingend nötig.

Gibt es Förderung für einen Neubau?

Nein. Beide Förderungen gelten nur für bestehende Gebäude.

Wer hilft mir beim Antrag?

Den Antrag stellen Sie selbst bzw. Ihr Energieeffizienz-Experte. Wir unterstützen Sie mit allen Unterlagen zu Fenstern und Türen. Fragen Sie uns gerne über das Kontaktformular.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)6831 487 73 40 (Mo – Fr, 8.00 – 16.30 Uhr)